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Todesfall

Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstorben ist, wird man zunächst eines der Bestattungsinstitute beauftragen, die Abwicklung der Erd- oder Feuersbestattung zu organisieren.

Wenn der Termin der Trauerfeier, bzw. Beerdigung feststeht, sollten Sie im Pfarramt Bescheid geben, damit ein Gespräch zur Vorbereitung vereinbart wird. In manchen Familien gibt es allerdings noch den Brauch, dass unmittelbar nach dem Hinscheiden ein Seelsorger gerufen wird, um noch im Sterbezimmer die "Aussegnung" vorzunehmen.

Je nachdem, an welchem Wochentag die Trauerfeier angesetzt ist, wird entweder Pfarrer Wittmann oder Diakon Komp die Feier leiten. Im Gespräch mit dem betreffenden Seelsorger geht es nicht in erster Linie darum, Lebensdaten abzuliefern, sondern darum, gemeinsam über die Trauersituation zu sprechen und miteinander eine angemessene Gestaltung für die Feier zu finden.

Als christliche Gemeinde feiern wir nicht nur die Begräbnis- oder Einäscherungsfeier, sondern widmen jedem und jeder Verstorbenen das gedenkende Fürbittgebet in einer Messfeier (sog. "Trauergottesdienst"). Im Normalfall werden wir dafür einen der Werktagsgottesdienste (meist Samstag) gestalten. Wenn die Angehörigen bewusst daran teilnehmen möchten, wird der Termin gemeinsam festgelegt, wenn nicht, wird ein Termin vom Pfarramt gewählt.

Auch über die Trauerfeierlichkeiten hinaus möchten wir selbstverständlich als Seelsorger für Sie zur Verfügung stehen.