Der Pfarrgemeinderat ist das von den Mitgliedern der Gemeinde demokratisch gewählte Gremium und vertritt damit die Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiter(inne)n die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Er soll dafür Sorge tragen, das Kirche vor Ort lebendig und für die Menschen vor Ort konkret erfahrbar wird.
Im wichtigsten Konzilstext, nämlich dem über die Kirche in der Welt von heute, steht als erster Satz: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“
Die Vielfalt der Aufgaben nach der Satzung können Sie hier nachlesen.